JANSEN MACHINEHANDEL BV

ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

Bredaseweg 210, 4873 LA ETTEN-LEUR

Lieferbedingungen

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für alle unsere Angebote, Bestätigungen und alle von uns abgeschlossenen Verträge, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Beim Abschluss eines Vertrages mit uns wird auf die Anwendbarkeit einer anderen Bedingung verzichtet, so dass diese nicht Bestandteil des Vertrages wird. Von den Bestimmungen dieser AGB kann nur schriftlich abgewichen werden.

1. Angebote

Alle unsere Angebote sind freibleibend.

2. Streichhölzer

Aus schriftlich vereinbarten Änderungen oder früheren Geschäftsabschlüssen, die zu anderen als diesen Bedingungen abgeschlossen wurden, können keine Rechte für gegenwärtige oder zukünftige Geschäfte abgeleitet werden.

3. Gegenteilige Bedingungen

Wird der Geltung dieser Bedingungen nicht innerhalb von acht Tagen nach Erhalt des Angebots schriftlich per Einschreiben widersprochen oder ist dies nicht aus einer schriftlichen Mitteilung ersichtlich, so sind die Parteien an diese Bedingungen gebunden.

4. Lieferung

Die Ware reist auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers bzw. Käufers, es sei denn, es wurde schriftlich vereinbart, dass die Ware frachtfrei geliefert wird. Die Ware gilt als von uns geliefert und vom Käufer angenommen:

  1. bei Lieferung ab Lager, sobald die Ware in oder auf das Transportmittel verladen worden ist;
  2. bei frachtfreier Lieferung, sobald die Ware am vereinbarten Ort abgeliefert worden ist und dies vor dem Abladen.

Das Abladen außerhalb der Arbeitszeit kann nur in Absprache zwischen Verkäufer und Käufer erfolgen.

5. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt unser Eigentum, solange der Käufer oder Kunde den gesamten Kaufpreis einschließlich Zinsen und Kosten nicht vollständig bezahlt hat, mit der Maßgabe, dass die Gefahr der Beschädigung oder des Verlusts der Ware sowie aller damit verbundenen Schäden nach Lieferung und/oder oder Annahme der Ware, wie im vorgenannten Artikel beschrieben. Ohne unsere Mitwirkung ist vor vollständiger Bezahlung keinerlei Befugnis zur Verpfändung oder Übereignung der Ware an Dritte oder zur Einräumung von Sicherungsrechten im weitesten Sinne des Wortes an dieser Ware. Handelt oder hat der Käufer oder Auftraggeber dagegen verstoßen, verwirkt der Käufer oder Auftraggeber unbeschadet unseres Anspruchs auf den Kaufpreis eine sofort fällige und zahlbare Geldbuße in Höhe des nicht bezahlten Kaufpreises der betreffenden Waren.

6. Zahlung

6.1

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug oder Aufrechnung spätestens innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungsdatum in unseren Geschäftsräumen oder durch Einzahlung oder Überweisung auf unser auf der Rechnung angegebenes Bankkonto zu zahlen. Wir behalten uns vor, Barzahlung oder Vorkasse zu verlangen.

6.2

Der Käufer oder Auftraggeber, der am vierzehnten Tag nach Rechnungsdatum nicht bezahlt hat, schuldet Zinsen auf den fälligen Betrag, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Diese Zinsen werden ab dem Datum berechnet, an dem die oben genannte Zahlungsfrist abgelaufen ist. Der Zinssatz entspricht den gesetzlichen Zinsen zuzüglich 1%. Alle möglichen Kosten, sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche Kosten, die uns für die Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers oder Auftraggebers entstehen, gehen zu Lasten des Käufers oder Auftraggebers.

Die außergerichtlichen Kosten betragen unabhängig von Teilzahlungen mindestens 15% des betreffenden Rechnungsbetrages. Die außergerichtlichen Kosten werden fällig, sobald unsere Forderung einem Rechtsanwalt, Gerichtsvollzieher oder Inkassobüro übergeben wird, unabhängig davon, ob es sich um den Käufer handelt

oder der Kunde darüber informiert wurde.

6.3

Wir bleiben berechtigt, unser Eigentum jederzeit in Besitz zu nehmen, unter der Verpflichtung, bereits geleistete Anzahlungen angemessen und redlich zu begleichen.

Wenn der Käufer oder Auftraggeber eine Verpflichtung aus dem Vertrag uns gegenüber nicht erfüllt, sind wir berechtigt, den Vertrag durch eine außergerichtliche Erklärung (einen Brief) aufzulösen, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf, und die Waren (unabhängig davon, ob sie bereits verarbeitet wurden) an uns, z. B. mit Abrechnung wie oben angegeben.

6.4

Im Falle von Konkurs, Zahlungseinstellung, Schließung und/oder Liquidation des Geschäfts des Käufers oder Auftraggebers gerät letzterer von Rechts wegen in Verzug und wir haben das Recht, die Ausführung des Vertrags ohne weiteres auszusetzen Inverzugsetzung und ohne gerichtliche Intervention zu erklären oder den noch nicht ausführbaren Teil davon für aufgelöst zu erklären, unbeschadet des Rechts auf Zahlung des ausgeführten Teils des Vertrags und Schadensersatz.

7. Lieferzeiten

Angegebene Lieferzeiten sind informativ. Eine Überschreitung der Lieferzeit durch uns berechtigt weder zur Stornierung der Bestellung noch zur Annahme- oder Zahlungsverweigerung der Ware oder zu Schadensersatz. Bei verspäteter Lieferung sind wir schriftlich in Verzug zu setzen, wobei uns eine angemessene Nachfrist zur Nacherfüllung zu gewähren ist. Beim Kauf auf Abruf muss das Abrufen rechtzeitig, mindestens vier Wochen vor der gewünschten Lieferung erfolgen. Im Falle höherer Gewalt wie Naturkatastrophen, Krieg, behördliche Maßnahmen, Materialknappheit, Stagnation, Verkehrssperrung, Streik oder Ausschluss haben wir die Möglichkeit, die Ausführung des Vertrages auszusetzen oder den Vertrag zu kündigen oder aufzulösen, sofern dies nicht der Fall ist durchgeführt worden. .

8. Angehängte Dokumente

Die von uns zur Verfügung gestellten Abbildungen, Zeichnungen und/oder Muster, Maße, Gewichte, Tragfähigkeit, chemische Beständigkeit und sonstige technische Angaben sind unverbindlich, sondern sollen nur einen ungefähren Überblick über das Angebot geben. Abweichungen von den auf diese Weise bereitgestellten Informationen berechtigen Sie nicht zu irgendwelchen Entschädigungen. Die Daten bleiben unser Eigentum und dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung nicht kopiert werden. Dritten gezeigt oder anderweitig verwendet werden.

9. Werbung

Reklamationen müssen uns spätestens acht Tage nach Lieferdatum schriftlich per Einschreiben mitgeteilt werden. Gehen innerhalb dieser Frist keine schriftlichen Beanstandungen bei uns ein, gelten unsere Verpflichtungen in Bezug auf die gelieferte Ware als vollständig erfüllt. Der Gegenbeweis gegen diese Annahme ist ausgeschlossen. wird die reklamation anerkannt, so wird die Ware nach unserer Wahl auf unsere Kosten repariert oder die Ware ersetzt, wobei dann die Transportkosten zu unseren Lasten gehen.

Wir haften weder direkt noch indirekt für Schäden an Maschinen, Gebäuden, Gütern oder Personen.

10. Preise

Die von uns genannten Preise basieren auf Kostenfaktoren. Änderungen dieser Kostenfaktoren behalten wir uns vor. Sofern nicht anders vereinbart, ist die Mehrwertsteuer in den angegebenen Preisen nicht enthalten.

11. Abwicklung

Bei Nichteinhaltung durch den Käufer oder Auftraggeber dient im Falle einer Zahlung der gezahlte Geldbetrag zunächst zur Begleichung fälliger gerichtlicher oder außergerichtlicher Kosten, dann Zinsen und zuletzt ausstehender Rechnungen in der Reihenfolge des Alters (älteste zuerst) . Wir sind jederzeit berechtigt, Sicherheiten für die Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen zu verlangen.

12. Streitigkeiten

Alle Streitigkeiten zwischen uns und unseren Kunden, einschließlich Inkasso bei Nichtzahlung, unterliegen dem Urteil des zuständigen Gerichts in Breda,

13. Anwendbares Recht

Alle Vereinbarungen, für die unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, und die daraus resultierenden Rechtsbeziehungen unterliegen niederländischem Recht.

 

Hinterlegt bei der Industrie- und Handelskammer in Breda am 1. März 1995 unter der Nummer: 2937